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PSA-Verordnung 2016/425: Was Arbeitgeber wissen müssen
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PSA-Verordnung 2016/425: Was Arbeitgeber wissen müssen
Die EU-Verordnung 2016/425 legt fest, welche Anforderungen persönliche Schutzausrüstung (PSA) erfüllen muss, bevor sie in Europa verkauft oder eingesetzt werden darf – und sie unterteilt PSA in drei Risikokategorien mit unterschiedlichen Prüf- und Kennzeichnungspflichten. Für Arbeitgeber bedeutet das: Wer Schutzhandschuhe, Atemschutzmasken oder Schutzkleidung beschafft, muss nicht nur die CE-Kennzeichnung prüfen, sondern auch wissen, welche Kategorie für den jeweiligen Einsatzzweck vorgeschrieben ist.
Was regelt die PSA-Verordnung 2016/425 konkret?
Die Verordnung (EU) 2016/425 ist seit dem 21. April 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht und hat die frühere PSA-Richtlinie 89/686/EWG abgelöst. Sie richtet sich in erster Linie an Hersteller und Importeure von Schutzausrüstung, definiert aber auch die Grundlage für alle Anforderungen, die Arbeitgeber beim Einkauf beachten müssen.
Geltungsbereich: Für welche Produkte gilt die Verordnung?
Als PSA gilt jede Ausrüstung, die eine Person trägt oder hält, um sich vor einem oder mehreren Risiken für ihre Gesundheit oder Sicherheit zu schützen. Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Atemschutzmasken und Schutzoveralls. Ausgenommen sind Produkte, die durch andere EU-Rechtsakte geregelt sind, etwa Medizinprodukte im Sinne der MDR.
Abgrenzung zur PSA-Benutzungsverordnung
Die Verordnung 2016/425 regelt das Inverkehrbringen von PSA – also Herstellung, Konformitätsbewertung und Kennzeichnung. Die betriebliche Nutzung ist dagegen in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) auf nationaler Ebene geregelt. Beide Regelwerke greifen ineinander: Ohne konforme PSA nach 2016/425 kann ein Arbeitgeber seine Pflichten aus der PSA-BV nicht erfüllen.
Die drei Risikokategorien der PSA im Überblick
Kern der Verordnung ist die Einteilung der Schutzausrüstung in drei Kategorien, die sich nach dem Schweregrad des abzuwehrenden Risikos richten. Je höher die Kategorie, desto strenger die Prüf- und Zertifizierungspflichten für den Hersteller.
| Kategorie | Risikoart | Beispiele | Prüfverfahren |
|---|---|---|---|
| Kategorie I | Minimale Risiken | Gartenhandschuhe, einfache Sonnenbrillen | Herstellererklärung, keine notifizierte Stelle nötig |
| Kategorie II | Mittlere Risiken | Standard-Einweghandschuhe, Schutzbrillen, viele Schutzkittel | EU-Baumusterprüfung durch notifizierte Stelle |
| Kategorie III | Hohe/irreversible Risiken | Atemschutzmasken FFP2/FFP3, chemikalienbeständige Schutzanzüge | Baumusterprüfung + laufende Qualitätsüberwachung |
Warum die Kategorie über die Auswahl entscheidet
Für Arbeitgeber ist die Kategorie ein direkter Indikator dafür, wie sorgfältig sie das Produkt vor dem Einsatz prüfen sollten. Bei Kategorie-III-Produkten – etwa Atemschutz gegen luftgetragene Krankheitserreger – reicht ein Blick auf das CE-Zeichen nicht aus. Hier lohnt sich zusätzlich die Kontrolle der vierstelligen Kennnummer der notifizierten Stelle, die neben dem CE-Symbol aufgedruckt sein muss.
Pflichten für Arbeitgeber bei Beschaffung und Einsatz
Auch wenn die Verordnung 2016/425 primär Hersteller adressiert, ergeben sich für Arbeitgeber daraus mittelbare Pflichten, sobald sie Schutzausrüstung einkaufen und ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen.
Gefährdungsbeurteilung als Ausgangspunkt
Vor jeder Beschaffung steht die Gefährdungsbeurteilung: Welche Risiken bestehen am Arbeitsplatz, und welche Kategorie an PSA ist notwendig, um sie wirksam zu minimieren? Diese Beurteilung ist national in der PSA-Benutzungsverordnung sowie im Arbeitsschutzgesetz verankert und muss dokumentiert werden.
Auswahl, Bereitstellung und Unterweisung
Nach der Risikoeinschätzung folgt die konkrete Auswahl geeigneter Produkte. Dabei sollten Einkaufsverantwortliche auf drei Punkte achten:
- Vorliegen einer gültigen EU-Konformitätserklärung des Herstellers
- Korrekte CE-Kennzeichnung inklusive Kennnummer bei Kategorie II und III
- Passgenauigkeit und Kompatibilität mit anderer PSA, etwa Handschuhen unter einem Schutzoverall
Zusätzlich sind Mitarbeitende in die richtige Handhabung einzuweisen – besonders bei Kategorie-III-Produkten, bei denen fehlerhaftes Anlegen die Schutzwirkung erheblich mindern kann.
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung richtig prüfen
Die EU-Konformitätserklärung ist das zentrale Dokument, mit dem ein Hersteller bestätigt, dass sein Produkt die Anforderungen der Verordnung 2016/425 erfüllt. Sie muss dem Produkt beiliegen oder auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden können. Seriöse Lieferanten stellen diese Erklärung in der Regel auch digital zum Download bereit.
Häufige Fehler bei der praktischen Umsetzung
In der betrieblichen Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Stolperfallen: Produkte werden nach Preis statt nach Kategorie ausgewählt, die Gefährdungsbeurteilung bleibt oberflächlich, oder Konformitätsunterlagen werden gar nicht erst angefordert. Auch die Verwechslung von PSA mit Medizinprodukten – etwa bei sterilen OP-Handschuhen, die einem anderen Regelwerk unterliegen – führt in der Praxis zu Unsicherheit. Ein strukturierter Beschaffungsprozess mit klaren Prüfschritten reduziert diese Risiken erheblich.
Häufig gestellte Fragen zur PSA-Verordnung 2016/425
Gilt die PSA-Verordnung auch für kleine Betriebe?
Ja. Die Verordnung selbst richtet sich an Hersteller, ihre Wirkung entfaltet sich aber über die Beschaffungspflichten unabhängig von der Unternehmensgröße – jeder Arbeitgeber, der PSA bereitstellt, muss konforme Produkte einsetzen.
Was unterscheidet Kategorie II von Kategorie III?
Kategorie II deckt mittlere Risiken ab und erfordert eine einmalige EU-Baumusterprüfung. Kategorie III betrifft Risiken mit irreversiblen oder tödlichen Folgen und verlangt zusätzlich eine laufende Qualitätsüberwachung der Produktion durch eine notifizierte Stelle.
Woran erkenne ich, ob ein Produkt Kategorie III entspricht?
Neben dem CE-Zeichen ist bei Kategorie III eine vierstellige Kennnummer der notifizierten Stelle aufgedruckt. Zusätzlich weist die Konformitätserklärung explizit auf die Kategorie und das zugrunde liegende Prüfverfahren hin.
Muss die Gebrauchsanleitung auf Deutsch vorliegen?
Ja, für den deutschen Markt muss die Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache bereitgestellt werden, damit Anwender die Schutzausrüstung korrekt einsetzen können.
Reicht die CE-Kennzeichnung als alleiniger Nachweis der Eignung?
Nein. Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Konformität mit der Verordnung, ersetzt aber nicht die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, die klärt, ob die konkrete Kategorie und Schutzstufe für den jeweiligen Arbeitsplatz ausreicht.
Was passiert bei Einsatz nicht konformer PSA?
Arbeitgeber können bei Arbeitsunfällen haftungsrechtlich in die Verantwortung genommen werden, wenn nachweislich nicht konforme oder ungeeignete Schutzausrüstung bereitgestellt wurde. Zusätzlich drohen Beanstandungen durch die Marktüberwachungsbehörden.
Wie oft sollte die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Immer dann, wenn sich Arbeitsverfahren, eingesetzte Stoffe oder gesetzliche Anforderungen ändern – mindestens aber in regelmäßigen, im Betrieb festgelegten Abständen.
Weitere Informationen zum genauen Wortlaut der Verordnung finden sich im Amtsblatt der Europäischen Union zur Verordnung (EU) 2016/425.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und wurde mit KI Unterstützung erstellt. Er ersetzt keine individuelle Arbeitsschutz-, Hygiene-, Rechts- oder Medizinproduktberatung. Für die konkrete Eignung eines Produkts sind Herstellerangaben, Normkennzeichnungen und betriebliche Anforderungen zu prüfen.
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